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   LG Dortmund, 18.10.2001 - 4 S 15/01   

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https://dejure.org/2001,20696
LG Dortmund, 18.10.2001 - 4 S 15/01 (https://dejure.org/2001,20696)
LG Dortmund, Entscheidung vom 18.10.2001 - 4 S 15/01 (https://dejure.org/2001,20696)
LG Dortmund, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - 4 S 15/01 (https://dejure.org/2001,20696)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Das Auswechseln eines Sekundärteils ist immer nach GOZ-Nr. 905 berechnungsfähig

  • IWW (Kurzinformation)

    Jedes Auswechseln eines Sekundärteils ist mit GOZ-Nr. 905 abrechnungsfähig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • AG Düsseldorf, 13.01.2009 - 58 C 13729/08

    Bedeutung des Begriffs Auswechseln i.R.d. Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ);

    905 GOZ zu fassen sei (vgl. z.B. OLG Hamm U. v. 06.02.06 3 U 26/00; OLG Karlsruhe VersR 2002, 743; LG Dortmund BeckRS 2007, 12837 = U.v. 18.10.01 4 S 15/01; VG Düsseldorf v. 22.10.04 26 K 2900/03; so auch GOZ-Beschlusskatalog der BZÄK, weitere Nachweise der Empfehlungen der Verbände bei BZB Oktober 2007 S. 34).
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